Kultur- und Förderpreisträger:

1999 - 2001

2002 - 2004

2005 - 2007

2008 - 2009

2010 - 2011

2013 - 2014


  1. Mit dem Kulturpreis werden die künstlerischen oder kulturellen Leistungen eines Einzelkünstlers, eine Persönlichkeit bzw. einer Künstlergruppe gewürdigt, die sich durch innovative Ideen, erhebliches Engagement oder hervorragende Qualität hervorgehoben haben. Für die Verleihung kann ein einzelnes Kunstwerk oder das Gesamtschaffen maßgeblich sein.


  2. In der Regel werden jährlich nach Maßgabe des Haushaltes ein Hauptpreis in Höhe von 2.000,- Euro und ein Förderpreis für besonders kreative Projekte in Höhe von 1.000,- Euro ausgereicht.


  3. Mit dem Kulturpreis können Künstler, Persönlichkeiten und Gruppen aus den Bereichen Film, Literatur, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Heimatpflege, Archive, Soziokultur, Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Baudenkmalpflege und Archäologie geehrt werden.

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